Solange Sie handlungsfähig sind, können Sie:

  • Eine Vollmacht über die Verwaltung Ihrer persönlichen Rechte oder Ihres Vermögens erteilen;
  • Eine Erklärung über die die Wahl des rechtlichen Betreuers und/oder der Vertrauensperson für den Tag, an dem Sie handlungsunfähig werden, abgeben und beim Notar oder beim Friedensrichter die Grundsätze festlegen, nach denen Ihre Betreuung geregelt sein soll. Diese Erklärung sollte über die Gerichtskanzlei oder den Notar beim Zentralregister der Erklärungen registriert werden;
  • Die Ausübung Ihrer Rechte als Patient regeln.