Die belgische Staatsangehörigkeit ist das Band, das Sie als Person mit dem belgischen Staat verbindet und Ihnen Rechte und Pflichten verleiht.

Es gibt drei Möglichkeiten, auf Antrag Belgier zu werden:

  1. Erwerb:Sie sind mindestens 18 Jahre alt und müssen eine Erwerbserklärung abgeben.
  2. Einbürgerung:dies ist eine außergewöhnliche Begünstigungsmaßnahme für Bürger über 18 Jahren oder für mündig erklärte Personen, die beim Abgeordnetenhaus einen Einbürgerungsantrag stellen.
  3. Zuerkennung:Sie sind unter 18 Jahre alt und erfüllen die Voraussetzungen, dass Ihre Eltern für Sie eine Zuerkennungserklärung abgeben können.