Eine Person kann eine doppelte oder sogar mehrere Staatsangehörigkeiten haben.

Es gibt drei Kategorien:

  1. Belgier, denen von Rechts wegen eine ausländische Staatsangehörigkeit zuerkannt wurde. Zu dieser Kategorie gehören zum Beispiel Kinder aus Mischehen, die bei der Geburt sowohl die Staatsangehörigkeit ihres belgischen Elternteils als auch die ausländische Staatsangehörigkeit ihres anderen Elternteils besitzen.
  2. Volljährige Belgier, die seit der Einführung der Möglichkeit der doppelten Staatsangehörigkeit durch das Gesetz vom 27. Dezember 2006 ihre belgische Staatsangehörigkeit nicht mehr durch den freiwilligen Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit verlieren.
  3. Ausländer, die freiwillig die belgische Staatsangehörigkeit erworben haben und ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit behalten.

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