Die Drogenproblematik hat ein internationales Ausmaß. Die Zusammenarbeit zwischen Ländern auf der ganzen Welt findet ihren Ausdruck in verschiedenen Abkommen, darunter:
- das Einheits-Übereinkommen vom 30. März 1961 über Suchtstoffe und sein Protokoll vom 25. März 1972
- das Wiener Übereinkommen über psychotrope Stoffe vom 21. Februar 1971
- das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen vom 20. Dezember 1988
- das Übereinkommen vom 19. Juni 1990 zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen
Der internationale Kampf gegen den Drogenhandel und -missbrauch erfolgt auch über die Aufnahme verschiedener Einrichtungen oder Institutionen.
Belgien ist in diesem Bereich sehr aktiv und beteiligt sich u. a. an der Suchtstoffkommission (CND) im Rahmen der Vereinten Nationen und am Internationalen Suchtstoff-Kontrollamt (INCB).
Auf europäischer Ebene ist die Teilnahme unseres Landes an der Pompidou-Gruppe des Europarats zu nennen oder auch an der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) sowie an der Horizontalen Gruppe „Drogen“ des Rates der Europäischen Union.