Das Fahren unter Drogeneinfluss ist grundsätzlich verboten.
1999 wurde das Gesetz vom 16. März 1968 über die Straßenverkehrspolizei geändert, um die Kontrolle des Drogenkonsums am Steuer zu ermöglichen. Seit dem 1. Oktober 2010 erfolgt die Kontrolle über ein dreistufiges Verfahren:
- Standardisierte Checkliste: Der Polizist prüft, ob der Fahrer äußere Anzeichen für einen kürzlichen Drogenkonsum aufweist. Anhand der Checkliste entscheidet der Polizist, ob der Fahrer einem Speicheltest unterzogen wird oder nicht.
- Speicheltest: Der Fahrer streicht mit der Zunge mehrmals über einen Apparat, der dann anzeigt, ob eine Droge konsumiert wurde und wenn ja, um welche Art von Droge es sich handelt. Wenn der Speicheltest nicht möglich ist, wird eine Blutanalyse durchgeführt.
- Blutanalyse: In Erwartung der Veröffentlichung des Königlichen Erlasses zur Regelung der Speichelanalyse im Belgischen Staatsblatt lässt der Polizist eine Blutprobe entnehmen. Diese Blutentnahme wird von einem Arzt, der zu diesem Zweck angefordert wurde, für die Laboranalyse durchgeführt.
Wenn die Ergebnisse des Verfahrens positiv sind, zieht die Polizei den Führerschein sofort ein. Die Straftat wird darüber hinaus immer vor dem Polizeigericht verfolgt. Der Richter verfügt über eine Reihe unterschiedlicher Sanktionen, je nachdem, ob es sich um einen Ersttäter oder einen Wiederholungstäter handelt.