Verboten sind: Konsum, Besitz, Verkauf, Anbau usw. von gesetzlich verbotenen Substanzen.

Das Verbot des Besitzes von Drogen gilt sowohl für Volljährige als auch für Minderjährige uneingeschränkt. Illegale Drogen werden bei Minderjährigen unter keinen Umständen geduldet. Darüber hinaus wird selbst der Freizeitkonsum von Volljährigen in Gegenwart von Minderjährigen weiterhin strengstens verfolgt.

Eine sogenannte integrierte Politik gilt für problematische Drogenkonsumenten, d. h. für Konsumenten, bei denen der Drogenkonsum mit einem Grad an Abhängigkeit einhergeht, der es ihnen unmöglich macht, den Konsum zu kontrollieren, und der sich in psychischen oder körperlichen Symptomen äußert. Diese Politik ist insofern integriert, als sie eine Zusammenarbeit und Koordination zwischen den verschiedenen Akteuren voraussetzt, die auf den verschiedenen Regierungsebenen (Föderal, Gemeinschaft, Region, Provinz und Gemeinde) tätig sind.

So verfügt der Richter in jeder Phase des Strafverfahrens (Ermittlung, Strafverfolgung, Strafzumessung und -vollstreckung) über rechtliche Mittel, um problematische Konsumenten an eine Drogenberatungsstelle zu verweisen.