In Belgien wird die Drogenproblematik im Wesentlichen durch das Gesetz vom 24. Februar 1921 über den Drogenhandel geregelt, das insbesondere in den Jahren 1975 und 2003 umfassend reformiert wurde.

Dieses Gesetz zielt darauf ab:

  • die Herstellung, den Besitz und den Verkauf von illegalen Drogen unter Strafe zu stellen
  • den illegalen Handel zu bekämpfen

Die Liste der illegalen Drogen und die Art und Weise, wie der Handel mit ihnen unter Strafe gestellt wird, sind im Königlichen Erlass vom 6. September 2017 enthalten.