Grundsätzlich dürfen Feuerwaffen nur am festen Niederlassungsort eines zugelassenen Waffenhändlers verkauft werden. Man kann jedoch auch die Erlaubnis erhalten, frei verkäufliche Feuerwaffen auf einer Waffenbörse oder einer Militärbörse zu verkaufen. Für blanke Waffen ist keine Genehmigung erforderlich. Erlaubnispflichtige und verbotene Waffen dürfen nicht auf Börsen erhältlich sein.
Der Organisator der Börse muss die Genehmigung rechtzeitig beim Föderalen Waffendienst beantragen und in diesem Zusammenhang eine Reihe praktischer Auskünfte erteilen. So muss er eine Börsenordnung verfassen und Sicherheitsmaßnahmen ergreifen. Er muss den Börsenteilnehmern ihre Pflichten mitteilen. Sowohl Waffenhändler (auch ausländische Waffenhändler bedürfen einer Zulassung) als auch Privatpersonen mit oder ohne Sammlerstatus, die gelegentlich ein paar Waffen verkaufen möchten, können an einer Börse teilnehmen.
Die angebotenen Feuerwaffen müssen von einem Prüfstand für Feuerwaffen als frei verkäufliche Waffen bescheinigt worden sein (http://www.bancdepreuves.be/accueil.asp). Die Teilnehmer müssen alle Einfuhr- und Ausfuhrverpflichtungen einhalten. Der Verkauf von Feuerwaffen muss registriert werden, damit überprüft werden kann, ob ausländische Käufer ihren Ein- und Ausfuhrverpflichtungen nachkommen.