Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Waffe kaufen und sie möglicherweise mit oder ohne Munition benutzen möchten, sind Sie verpflichtet, bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Gouverneur eine Erlaubnis zu beantragen. Sie müssen diese Erlaubnis haben, bevor Sie die Waffe kaufen.
Voraussetzungen
Um eine Waffenbesitzerlaubnis zu erhalten, müssen Sie bestimmte Auflagen erfüllen: Nicht jeder kommt in Frage: Minderjährigen, verurteilten Straftätern, psychisch Kranken oder Internierten wird z. B. keine Waffenbesitzerlaubnis erteilt.
Genehmigungsverfahren
Der Erlaubnisantrag muss eine Reihe von Pflichtangaben enthalten, z. B. Erkennungsdaten (Name, Vorname, Adresse usw.), eine Beschreibung der Waffe, die Gründe für den Antrag und eine ärztliche Bescheinigung. Das Antragsformular erhalten Sie von der Dienststelle für Waffen Ihrer Provinz.
Sie müssen eine ärztliche Bescheinigung Ihres Hausarztes oder eines anderen Arztes vorlegen. Diese Bescheinigung soll bestätigen, dass Sie in der Lage sind, eine Waffe ohne Gefahr für sich selbst oder andere zu handhaben. Ein Antragsteller mit einem Alkoholproblem, Depressionen oder Aggressivität kann diese Bescheinigung nicht erhalten. Die Bescheinigung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung höchstens 3 Monate alt sein.
Sie müssen eine theoretische und eine praktische Prüfung bestehen. In der theoretischen Prüfung wird festgestellt, ob Sie die Vorschriften für den Besitz, das Mitführen, den Transport und die Verwendung der Waffe, für die eine Erlaubnis beantragt wird, sowie für den Kauf von Munition für diese Waffe kennen. Die praktische Prüfung umfasst unter anderem folgende Vorgänge: Laden, Sichern, Schießen und grobes Zerlegen der Waffe, Mitführen der Waffe auf einem Schießstand, Verwendung der Zieleinrichtungen und Rückstoßkontrolle.
Der Gouverneur entscheidet innerhalb von vier Monaten über den Antrag.
Die lokale Polizei gibt innerhalb von drei Monaten eine (unverbindliche) Stellungnahme an den Gouverneur ab; die Polizei geht darin unter anderem auf die Persönlichkeit, die gerichtliche Vergangenheit, die geistige Verfassung und mögliche gewalttätige politische Aktivitäten des Antragstellers ein.
Rechtmäßiger Grund
Sie müssen einen rechtmäßigen Grund für den Kauf und den Besitz einer erlaubnispflichtigen Feuerwaffe angeben. Solche rechtmäßigen Gründe können unter anderem sein: Jagd und Bewirtschaftung der Fauna, Sport- und Freizeitschießen, die Absicht, eine Sammlung historischer Waffen anzulegen, oder der passive Waffenbesitz.
Wenn die Art der Waffe nicht dem Grund entspricht, für den sie beantragt wird (d. h. sie muss „nützlich“ sein), ist der Antrag ungerechtfertigt.
Sanktionierung und Rechtsmittel
Der Gouverneur kann Ihre Erlaubnis einschränken, aussetzen oder entziehen, wenn sich herausstellt, dass Sie mit der Waffe die öffentliche Ordnung stören könnten, oder wenn der rechtmäßige Grund, den Sie für die Erteilung der Erlaubnis angegeben haben, nicht mehr gegeben ist.
Sie können beim Minister der Justiz Beschwerde einlegen, wenn der Gouverneur:
- Ihren Antrag ablehnt, einschränkt, aussetzt oder zurückzieht
- innerhalb von vier Monaten nach Ihrem Antrag keine Entscheidung getroffen hat
Kontrolle
Alle fünf Jahre überprüft der Gouverneur kostenpflichtig, ob die Erlaubnisinhaber das Gesetz einhalten und die Voraussetzungen für die Erlaubnis noch erfüllen.
Sicherheit
Heute müssen Sie im Gegensatz zu früher auch als Privatperson eine Reihe von obligatorischen Sicherheitsmaßnahmen berücksichtigen. Diese hängen von der Anzahl der Waffen ab, die Sie besitzen.
Mitführen von Waffen
Sie dürfen Ihre Waffe an Ihrem Wohnsitz oder Ihrem gewöhnlichen Wohnort mit sich führen. Außerhalb Ihres Wohnsitzes oder Ihres gewöhnlichen Wohnorts dürfen Sie die Waffe zwischen Ihrem Wohnsitz und Ihrem gewöhnlichen Wohnort oder zwischen Ihrem Wohnsitz oder Ihrem gewöhnlichen Wohnort und dem Schießstand oder dem Jagdgebiet oder zwischen Ihrem Wohnsitz oder Ihrem gewöhnlichen Wohnort und einem Zulassungsinhaber transportieren. Während des Transports dürfen Feuerwaffen nicht geladen sein. Außerdem müssen sie in einem mit einem Schlüssel verschlossenen Koffer transportiert oder während des Transports mit verriegeltem Abzugsbügel oder einer gleichwertigen Schutzeinrichtung gesichert werden.
Um eine Waffe in Reichweite zu transportieren oder am Körper zu tragen, ist ein Waffenschein erforderlich. Diese Pflicht gilt nicht während der Ausübung der Jagd oder beim Sportschießen.