Haben Sie einen Konflikt mit einem Familienmitglied, Ihrem Vermieter oder einem Nachbarn? Die Vermittlung ist eine der alternativen Konfliktlösungsmethoden zum Gerichtsverfahren. Als neutrale Person sucht der Vermittler mit Ihnen und der/den anderen Partei(en) unter Wahrung der Vertraulichkeit nach einer Einigung, die für alle Beteiligten akzeptabel ist.
Ein Gerichtsverfahren führt oft zu einem unwiderruflichen Bruch der Beziehungen, vor allem wenn es sich um einen Konflikt mit Familienmitgliedern handelt. Die Vermittlung ist eine konstruktive und friedlichere Lösung.
Der Begriff „Vermittlung“ umfasst viele verschiedene Realitäten und wird daher oft missbraucht. So werden beispielsweise Vermittler bei (öffentlichen) Unternehmen, Berufsverbänden oder Krankenhäusern, der föderale Vermittler, Vermittler in Straf- und Steuersachen sowie Schuldenvermittler in anderen Zusammenhängen tätig als in der gesetzlich geregelten und hier beschriebenen Vermittlung.
Im Sinne des Gerichtsgesetzbuches ist die Vermittlung ein strukturiertes Verfahren, bei dem zwei oder mehr Streitparteien mithilfe eines Vermittlers versuchen, ihren Streit freiwillig selbst zu lösen. Dieser Prozess kann von den Parteien eingeleitet oder von einem Gericht angeregt oder angeordnet werden.