Bei der Vermittlung sind anwesend:
- alle beteiligten Parteien (gemeinsam oder getrennt)
- seitens des Vermittlers: Diese neutrale Person (die als Mediator ausgebildet ist), sucht mit den Parteien nach einer Einigung, die für beide Seiten zufriedenstellend ist.
- ein Experte für Konflikte: Dabei kann es sich je nach Fall um einen Rechtsanwalt, Notar, Juristen, Betriebsrevisor, Buchprüfer, Ingenieur, Architekten oder einen anderen Sachverständigen handeln.
Während der Vermittlung kann sich jede Partei von einem Rechtsanwalt oder einem anderen Sachverständigen unterstützen lassen. Grundsätzlich darf der Vermittler keine persönliche Meinung äußern, auch wenn er sich beruflich mit dem Recht auskennt, da er dadurch seine Neutralität aufs Spiel setzt.
Während ein Prozess ein kompliziertes Verfahren ist, ist eine Vermittlung recht einfach und besteht aus mehreren Phasen:
Wahl eines Vermittlers
Die Parteien wählen den Vermittler selbst aus. Da sie absolutes Vertrauen in ihn haben müssen, können die Parteien bei ihrer Wahl von privaten Organisationen unterstützt werden, die Vermittler zusammenführen und/oder ausbilden.
Vermittlungsvorschlag
Im Falle einer freiwilligen Vermittlung kann eine Partei den Vermittlungsvorschlag der Gegenpartei per Einschreiben übermitteln. Dieser Vorschlag hat den Charakter eines Aufforderungsschreibens: Es handelt sich also um eine formelle Anmahnung. Er setzt die Verjährung für einen Monat aus, sodass die Parteien genügend Zeit haben, den Vorschlag in Ruhe zu prüfen.
Bei einer gerichtlichen Vermittlung wird die Vermittlung entweder von den Parteien oder vom Richter selbst vorgeschlagen. Der Richter kann eine Vermittlung jedoch nur dann anordnen, wenn alle Parteien damit einverstanden sind.
Informationserfassung
Der Vermittler erklärt die „Spielregeln“ der Vermittlung, erfasst Informationen über den Konflikt, analysiert die Positionen und prüft die Interessen der einzelnen Parteien. Schließlich fasst er die zu lösenden Probleme zusammen und sorgt gleichzeitig für ein vertrauensvolles Klima.
Definition von Bedürfnissen und Interessen
Der Vermittler erklärt, welche Bedürfnisse und Interessen die einzelnen Parteien haben.