Das Gesetz sieht drei Arten der Vermittlung vor:

  • Familienmediation: Konflikte im Zusammenhang mit einer Trennung oder Scheidung, Erbschaft, Zusammenwohnen, Konflikte zwischen Generationen
  • Vermittlung in Zivil- und Handelssachen: Konflikte zwischen Kunden und Lieferanten, zwischen Aktionären, über die Bezahlung einer Rechnung, die Wohnung oder das Miteigentum betreffende Konflikte
  • Soziale Vermittlung: Konflikte im Zusammenhang mit der Entlassung eines Arbeitnehmers, kollektive Arbeitskonflikte

Darüber hinaus gibt es auch das Verfahren „Vermittlung und Maßnahmen“ Es zielt darauf ab, den Konflikt zu lösen, indem Täter und Opfer zusammengebracht werden.