Die Rolle des Geschworenenkollegiums in einem Assisenprozess ist sehr wichtig: Es entscheidet, ob der Angeklagte für die ihm zur Last gelegten Taten schuldig ist oder nicht.
Nach den Verhandlungen, den Plädoyers und dem Antrag des Prokurators des Königs beantworten die Geschworenen die Fragen, die ihnen der Vorsitzende des Gerichts stellt. Sie können darauf nur mit „Ja“ oder „Nein“ antworten.
Die Entscheidung des Geschworenenkollegiums muss mit der Mehrheit der Stimmen getroffen werden. „Stimmengleichheit“ bedeutet, dass gleich viele Geschworene mit „Ja“ und mit „Nein“ gestimmt haben. In diesem Fall entscheidet das Gericht zugunsten des Angeklagten und spricht ihn frei.
Wird der Angeklagte für schuldig befunden, legen die Geschworenen und die Berufsrichter gemeinsam das Strafmaß fest. Diese Entscheidung muss mit absoluter Mehrheit getroffen werden.