Ein Sitz in einem Geschworenenkollegium ist eine Bürgerpflicht.

Geschworene, die zu Beginn des Assisenverfahrens nicht anwesend sind oder sich ohne Erlaubnis des Vorsitzenden vor dem Ende ihres Amts zurückziehen, müssen mit einer Geldstrafe von 50 bis 1000 Euro rechnen (Artikel 316bis Strafgesetzbuch).