Mindestens zwei Werktage vor dem Assisenprozess werden mindestens 60 Personen aus der Kandidatenliste für Geschworene einberufen, um das Geschworenenkollegium zusammenzustellen.
Der Vorsitzende lässt die Kandidaten für das Geschworenenkollegium nacheinander vom Greffier aufrufen. Kandidaten für das Geschworenenkollegium können beim Präsidenten einen Antrag auf Befreiung stellen, der über die Annahme des Antrags entscheidet.
Kandidaten für das Geschworenenkollegium können auch abgelehnt werden, ohne dass ihnen ein Grund dafür genannt wird.
Die Geschworenen werden schließlich aus den nicht befreiten Kandidaten ausgelost.
Vor Beginn des Assisenprozesses nehmen die Geschworenen an einer Informationsveranstaltung teil.