Der Assisenhof setzt sich aus drei Berufsrichtern zusammen, die von einem Geschworenenkollegium aus 12 Bürgern unterstützt werden. Diese werden per Losverfahren ausgewählt
Für jeden Assisenprozess wird ein Geschworenenkollegium zusammengestellt.
Alle vier Jahre wird eine Kandidatenliste für das Geschworenenkollegium erstellt. Auf dieser Liste stehen Bürger, die:
- im Wählerverzeichnis eingetragen sind
- im Besitz ihrer bürgerlichen und politischen Rechte sind
- 28 bis 65 Jahre alt sind
- lesen und schreiben können
- keine strafrechtliche Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe von mehr als vier Monaten oder einer Arbeitsstrafe von mehr als 60 Stunden erhalten haben
Personen, die die Sprache des Prozesses nicht sprechen, werden ausgeschlossen. Ebenso können u. a. Inhaber eines politischen Mandats, Richter und hohe Beamte nicht als Geschworene in einem Assisenprozess auftreten.