Die Dienststellen der Justizhäuser für Opferbetreuung stehen Opfern von Straftaten und deren Angehörigen während des gesamten Gerichtsverfahrens zur Seite. Sie haben folgende Aufgaben:

  • den Opfern und ihren Angehörigen spezifische Informationen über ihren Fall, das laufende Verfahren und ihre Rechte in diesem Rahmen mitzuteilen;
  • ihnen zu verschiedenen Zeitpunkten des Verfahrens (z. B. bei der Akteneinsicht oder bei mündlichen Verhandlungen) die notwendige Unterstützung und Hilfe zukommen zu lassen;
  • sie je nach den auftretenden Schwierigkeiten an die richtigen Stellen zu verweisen (z. B. für Rechtshilfe oder psychosoziale Unterstützung).

Weitere Informationen sowie die Kontaktdaten der Dienststellen für Opferbetreuung finden Sie auf der Website der Justizhäuser.