Ich bin Zeuge einer Straftat. Was soll ich tun? Bin ich verpflichtet zu erscheinen, wenn ich zu einer Zeugenaussage vorgeladen werde?
Wenn Sie einen Diebstahl oder einen Überfall beobachten, sind Sie Zeuge einer Straftat. Was Sie gesehen haben, kann für die Ermittlungen sehr wichtig sein. Sie können sich melden und kommen, um Ihre Zeugenaussage zu machen. Bei Straftagen gegen die öffentliche Sicherheit, gegen Personen oder gegen das Eigentum sind Sie sogar gesetzlich verpflichtet, sich zu melden. Sie können dann aufgefordert werden, vor der Polizei, einem Untersuchungsrichter oder dem Gericht auszusagen.