Wenn Sie sehen oder hören, dass eine Straftat begangen oder vorbereitet wird, sind Sie Zeuge dieser Straftat. Was Sie gesehen haben oder was Sie über diese Straftat (bzw. ihre Vorbereitung) wissen, kann für die Ermittlungen und die Bestrafung dieser Straftat sehr wichtig sein.

Sie können sich bei einer Polizeidienststelle melden oder sich mit der Dienststelle des Prokurators des Königs in Ihrem Gerichtsbezirks in Verbindung setzen.

Als Bürger sind Sie gesetzlich verpflichtet, sich als Zeuge von Straftaten gegen Personen (z. B. einem Angriff auf der Straße), gegen Eigentum (z. B. einem Diebstahl) oder gegen die öffentliche Sicherheit (z. B. einem Anschlag) zu melden.

Eine weitergehende Mitteilungspflicht besteht für Beamte, die bei der Ausübung ihrer Arbeit ein Verbrechen oder eine Straftat aufdecken.