Das belgische Recht definiert terroristische Straftaten als Handlungen, die aufgrund ihrer Art oder ihres Kontextes einem Land oder einer internationalen Organisation schweren Schaden zufügen können und die vorsätzlich mit dem Ziel begangen werden, eine Bevölkerung ernsthaft einzuschüchtern oder Behörden oder eine internationale Organisation ungebührlich zu zwingen, eine Handlung vorzunehmen oder zu unterlassen, oder die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Landes oder einer internationalen Organisation ernsthaft zu destabilisieren oder zu zerstören. 17 Straftaten gelten demnach als terroristische Straftaten.
Das Ziel der Einschüchterung ist das grundlegende Element, das eine terroristische Straftat kennzeichnet.