Wenn Sie Waffenhändler oder -vermittler (Auktionshaus oder Makler) werden möchten, müssen Sie von dem für Ihren Geschäftssitz zuständigen Gouverneur als solches zugelassen werden.

Ein Waffenhändler ist jede Person, die auf eigene Rechnung und gewöhnlich, als Haupt- oder Nebentätigkeit, gegen oder ohne eine Vergütung Feuerwaffen, Teile davon [sowie Einsteckmagazine] oder dazugehörige Munition herstellt, instand setzt, umbaut, damit Handel treibt oder anderweitig zur Verfügung stellt (Art.  2.1 Waffengesetz). Der Begriff „Waffenhändler“ umfasst nicht nur die traditionellen Waffenhändler, sondern auch andere Mitglieder des betreffenden Wirtschaftszweigs (Hersteller, Importeure, Handwerksbetriebe und Zulieferer, Graveure usw.).

Bedingungen

Um auf belgischem Hoheitsgebiet als Waffenhändler tätig zu werden, müssen Sie zuvor vom Gouverneur Ihres Geschäftssitzes zugelassen werden.
Nicht jeder kann als Waffenhändler oder Makler erkannt werden. So können beispielsweise die folgenden Personen keinen Antrag auf Zulassung als Waffenhändler beim zuständigen Gouverneur beantragen:

  • Personen oder juristische Personen, die wegen der in Artikel 5 Absatz 4 des Waffengesetzes aufgeführten Straftaten verurteilt wurden;
  • Minderjährige und Personen, deren Minderjährigkeit verlängert wurde;
  • Staatsangehörige von Staaten, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind, und Personen, die ihren Wohnsitz nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union haben;
  • juristische Personen, die selbst verurteilt worden sind, und juristische Personen, bei denen ein Verwaltungsratsmitglied wegen einer der in Artikel 5 § 4 des Waffengesetzes genannten Straftaten verurteilt worden ist;
  • Internierte.

Zulassungsverfahren

Zunächst müssen Sie mit einer Prüfung nachweisen, dass Sie für die Tätigkeiten, die Sie ausüben möchten, qualifiziert sind. Bei der Prüfung werden Ihre Kenntnisse über die Vorschriften, die Berufsethik, die Technik und den Waffengebrauch getestet.

Der Föderale Waffendienst organisiert die Prüfung im ersten und dritten Quartal des Jahres.

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Test. Um die Prüfung zu bestehen, müssen Sie bei jedem Test mindestens 14/20 Punkten erreichen.

Erst wenn Sie die Prüfung der Berufsqualifikation bestanden haben, können Sie die Zulassung beantragen.
Dies erfolgt mit einem ausgefüllten Formular, dem Sie die folgenden Unterlagen beilegen müssen:

  • eine Bescheinigung über das Bestehen der Prüfung;
  • einen Auszug aus dem Strafregister, der spätestens drei Monate vor Einreichung des Antrags ausgestellt wurde. Handelt es sich bei dem Antragsteller um eine juristische Person, so ist ein Strafregisterauszug von jedem Verwaltungsratsmitglied, jedem Geschäftsführer, jedem Rechnungsprüfer und jeder Person, die mit der Geschäftsführung oder Verwaltung beauftragt ist, beizulegen;
  • Nachweis über die Herkunft der finanziellen Mittel für die Ausübung der Tätigkeit;
  • alle möglichen Ausweisdokumente, wie z. B. die Satzung eines Unternehmens.

Wenn der Gouverneur den Antrag für ordnungsgemäß hält,  holt er die Stellungnahme des Staatsanwalts und des Bürgermeisters des Ortes, an dem die Tätigkeit ausgeübt werden soll, sowie des Ortes, in dem sich der Wohnsitz des Antragstellers befindet, ein.

Der Gouverneur wird innerhalb von vier Monaten über den Zulassungsantrag entscheiden. Diese Frist kann durch eine begründete Entscheidung verlängert werden.
Die Anerkennung kann nur aus Gründen verweigert werden, die mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung in Zusammenhang stehen, wie z. B. die Missachtung der Standesregeln in Bezug auf die Berufspflichten des Waffenhändlers oder der Publizitätsvorschriften.

Pflichten

Als Inhaber einer Zulassung müssen Sie den Kodex der Standespflichten einhalten, der aus Regeln besteht, die es Ihnen ermöglichen, den Beruf des Waffenhändlers mit Würde, Integrität und Verantwortung auszuüben. Personen, die den Beruf des Waffenhändlers unter der Autorität, Leitung und Aufsicht eines zugelassenen Waffenhändlers und an dessen Geschäftssitz ausüben, benötigen keine Zulassung, müssen aber eine Reihe von Bedingungen erfüllen. Der zugelassene Waffenhändler muss den Gouverneur innerhalb eines Monats über die Einstellung einer solchen Person informieren. Als Waffenhändler müssen Sie eine Reihe von Sicherheitsmaßnahmen treffen, wenn Sie Feuerwaffen oder Munition lagern.

Kontrolle

Die Zulassung ist zeitlich unbegrenzt gültig. Alle fünf Jahre prüft der Gouverneur gegen eine Gebühr, ob die Inhaber der Zulassung das Gesetz einhalten und noch immer die Voraussetzungen für den Erhalt der Zulassung erfüllen.

Sanktionen und Einspruch

Gegen die Entscheidung des Gouverneurs über die Verweigerung, die Einschränkung, die Aussetzung oder den Entzug Ihrer Zulassung kann Einspruch beim Föderalen Waffendienst erhoben werden, sowie auch für den Fall, dass der Gouverneur innerhalb von vier Monaten nach Eingang Ihres Antrags keine Entscheidung getroffen hat.

Ihr begründeter Antrag muss innerhalb von 15 Tagen nach Feststellung, dass keine rechtzeitige Entscheidung getroffen wurde, oder nachdem Sie von der Entscheidung des Gouverneurs erfahren haben, per Einschreiben an den Föderalen Waffendienst gesendet werden, gemeinsam mit einer Kopie der angefochtenen Entscheidung.