Haben Sie eine Waffe zu Hause oder möchten Sie eine kaufen? Besitzen Sie eine Waffe? Dann müssen Sie das Waffengesetz vom 8. Juni 2006 befolgen. Darin sind die Rechte und Pflichten unter anderem von Waffensammlern, Sportschützen und Waffenhändlern aufgeführt.
Die Waffen sind in drei Kategorien unterteilt: 

Der Besitz von Schusswaffen ist in Belgien grundsätzlich verboten. Für den Besitz von erlaubnispflichtigen Waffen müssen Sie einen Waffenschein oder ein ähnliches Dokument beantragen, unabhängig davon, ob Sie eine Privatperson, ein Händler, ein Sammler, ein Jäger oder ein Sportschütze sind. Auch Waffenbörsen müssen genehmigt werden.

Für die Ausfuhr und Durchfuhr von Waffen benötigen Sie außerdem eine Genehmigung. Darüber hinaus müssen Sie ein Verfahren durchlaufen, bevor Sie in der Region eine Ausfuhr- oder Durchfuhrgenehmigung beantragen können.
Die Waffengesetzgebung ist ein umfangreiches Thema mit unterschiedlichen Vorschriften für verschiedene Arten von Benutzern. Im Laufe der Jahre wurde die Waffengesetzgebung auf verschiedene Gesetzestexte aufgeteilt. So muss in Belgien nicht nur das Waffengesetz eingehalten werden, sondern unter anderem auch die regionalen Dekrete über die Jagd, die gemeinschaftlichen Dekrete über den Schießsport und die regionale Befugnis im Bereich der Ein-, Aus- und Durchfuhr von Waffen. Das Waffengesetz gilt nicht für die Waffen der Ordnungsdienste.

Detaillierte Übersichten über die Waffenkategorien, die Zulassungsverfahren und Ihre Rechte und Pflichten finden Sie im Rundschreiben vom 25. Oktober 2011.