Recht auf korrekte und gewissenhafte Behandlung

Als Opfer haben Sie das Recht, von der Polizei und den Justizbehörden korrekt und gewissenhaft behandelt zu werden, und zwar vom Zeitpunkt der Tat an, während des gesamten Strafverfahrens und bis zur Strafvollstreckung.

Recht auf Auskunft

Als Opfer haben Sie das Recht, zu geeigneten Zeitpunkten Auskünfte zu erhalten, z. B. darüber, wie das Verfahren läuft, wie Sie anwaltlichen Beistand erhalten können und welche spezialisierten Dienste Ihnen helfen können.

Recht auf Erteilung von Auskunft

Als Opfer haben Sie das Recht, Auskunft zu geben und angehört zu werden, damit der Schaden, den Sie erlitten haben, berücksichtigt werden kann. Das bedeutet, dass Sie den zuständigen Behörden (Polizei, Justiz, aber z. B. auch Ihrer Versicherungsgesellschaft) alle Elemente mitteilen können, die Sie für nützlich halten.

Recht auf juristischen Beistand und Gerichtskostenhilfe

Als Opfer haben Sie Anspruch auf rechtliche Auskünfte und anwaltliche Beratung. Die damit verbundenen finanziellen Kosten können hoch sein. Aus diesem Grund wurde ein System für ersten juristischer Beistand (kostenlose erste Rechtsberatung) und für weiterführenden juristischen Beistand (je nach Einkommen ganz oder teilweise kostenlose Unterstützung durch einen Anwalt) vorgesehen.

Zu den Anwaltskosten können auch Gerichtskosten hinzukommen, z. B. die Kosten für Vorladungen oder Sachverständige. In einer Reihe von Fällen können Sie im Rahmen des Gerichtskostenhilfesystems ganz oder teilweise von der Zahlung dieser Gebühren befreit werden (immer abhängig von Ihrem Einkommen).

Recht auf Schadenersatz

Als Opfer haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung für den Schaden, den Sie durch die Straftat erlitten haben. Der Schaden kann materiell, physisch, moralisch oder psychisch sein.

Wenn Sie eine finanzielle Entschädigung wünschen, reicht es nicht aus, auf der Polizeiwache Anzeige zu erstatten: Sie müssen entweder als Nebenklägerin auftreten oder vor einem Zivilgericht Klage anstrengen.

Sie können auch jederzeit die Einrichtung einer Schlichtung beantragen.

Recht auf psychosoziale Hilfe

Als Opfer haben Sie Anspruch auf psychosoziale Unterstützung. So können die Opferhilfestellen Sie psychosozial und rechtlich beraten und begleiten und Ihnen auch praktische Unterstützung bieten.

Recht auf Schutz und Achtung vor dem Privatleben

Als Opfer haben Sie das Recht auf Schutz und Achtung Ihrer Privatsphäre. Die Polizei, die Justiz und die Medien müssen Ihre Wünsche berücksichtigen.