Der Richter verhängt eine Höchststrafe und kann außerdem eine Nebenstrafe auferlegen.

Hauptstrafen sind Strafen, die der Richter allein, d. h. ohne Nebenstrafen, verhängen kann. Grundsätzlich gibt es drei Kategorien:

  • Kriminalstrafen: Zuchthausstrafe und Haftstrafe (Letztere ist für politische Verbrechen vorbehalten).
  • Korrektionalstrafen: Gefängnisstrafe ab 8 Tagen, Arbeitsstrafe ab 46 Stunden und Geldbuße ab 26 Euro.
  • Polizeistrafen: Gefängnisstrafe von 1 bis 7 Tagen, Arbeitsstrafe von 20 bis 45 Stunden und Geldbuße von 1 bis 25 Euro.


Nebenstrafen sind Strafen, die der Richter nur zusammen mit einer Hauptstrafe verhängen kann.