Die Akte Ihres Falles wird Ihnen mindestens ab der Ladung bis zum Sitzungstermin zur Verfügung gestellt.

Diese Akte, die als Grundlage für die Prüfung Ihres Falls vor Gericht dient, enthält das gesamte Beweismaterial, das während der vorbereitenden Untersuchung durch den Prokurator des Königs oder den Untersuchungsrichter gesammelt wurde. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Protokolle, die infolge von Ermittlungsaufgaben (z. B. einer Befragung oder einer Durchsuchung) erstellt wurden.

Sie können Ihre Akte in der Gerichtskanzlei einsehen, die Ihren Fall prüfen wird. Die Kanzlei ist von 8:30 bis 12:30 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr geöffnet.

Gegen eine Gebühr können Sie auch eine Kopie der gesamten Akte oder eines Auszugs aus der Akte anfordern. Ab der dritten Seite zahlen Sie 0,30 Euro pro Seite, bis zu einem Höchstbetrag von 1 450 Euro.

Wenn Sie nicht über das nötige Einkommen verfügen, um diese Kosten zu bezahlen, können Sie Gerichtskostenhilfe beantragen, indem Sie einen Antrag beim Polizeigericht oder beim Vorsitzenden der Kammer des Korrektionalgerichts stellen. Wenn Ihnen die Gerichtskostenhilfe bewilligt wird, werden diese Kosten vom Staat vorgestreckt.

Wenn Sie einen Anwalt hinzugezogen haben, wird dieser die Akte durchsehen, gegebenenfalls in Ihrer Anwesenheit. Ihr Anwalt kann eine Kopie der Akte bestellen oder eventuell einen Antrag auf Gerichtskostenhilfe stellen.