Der Beistand durch einen Anwalt kann bei der Vorbereitung Ihrer Verteidigung zweifellos sehr hilfreich sein.
Sie sind jedoch nicht verpflichtet, einen solchen zu hinzuzuziehen. Sie können Ihre Verteidigung auch selbst übernehmen.
Wenn Sie sich dafür entscheiden, einen Anwalt hinzuzuziehen, können Sie diesen frei wählen.
Wenn Sie nicht in der Lage sind, die Anwaltshonorare zu bezahlen, können Sie einen Anwalt in Anspruch nehmen, der Ihnen unentgeltlich oder für ein ermäßigtes Honorar beisteht. Früher wurde der Beistand durch diese Rechtsanwälte als „pro-Deo-Anwalt“ bezeichnet; heute heißt er „weiterführender juristischer Beistand“. Sie müssen diese Hilfe bei einem Büro für juristischen Beistand (BAJ) beantragen. Dieser Dienst der Rechtsanwaltschaft ist in den Gerichtsgebäuden angesiedelt. Adressen und weitere Informationen finden Sie auf der Website der Kammer der französischsprachigen und deutschsprachigen Rechtsanwaltschaften.