Sie erscheinen persönlich
Seien Sie rechtzeitig im Gericht. Berücksichtigen Sie, dass es möglicherweise schwierig ist, in der Nähe des Gerichtsgebäudes einen Parkplatz zu finden.
Das Gerichtsgebäude ist ein öffentliches Gebäude, daher dürfen Sie im Gebäude nicht rauchen. Schalten Sie Ihr Handy aus, sobald Sie den Gerichtssaal betreten.
Vergessen Sie nicht, Ihre Vorladung und Ihren Personalausweis mitzubringen.
Die Kammer des Gerichts, vor der Sie erscheinen müssen, ist auf der Vorladung angegeben. Die Mitarbeiter des Empfangs- und Informationsbüros am Eingang des Gerichtsgebäudes helfen Ihnen, wenn Sie Hilfe benötigen.
Sobald Sie im Gerichtssaal angekommen sind, melden Sie sich beim Gerichtsdiener. Der Gerichtsdiener trägt keine Uniform und befindet sich normalerweise auf Höhe der ersten Bankreihe.
Nehmen Sie dann im Gerichtssaal Platz und warten Sie, bis Ihr Fall verhandelt wird.
Am Polizeigericht sitzt ein einzelner Richter, der bei der Verhandlung von einem Greffier unterstützt wird. Am Korrektionalgericht sitzt in der Regel nur ein Richter, in bestimmten Fällen sind es drei Richter.
Die Staatsanwaltschaft und der Greffier sind bei der Anhörung ebenfalls anwesend.
Bei Gerichtsverhandlungen tragen die Richter, der Greffier, der Vertreter der Staatsanwaltschaft und die Anwälte eine schwarze Robe.
Nachdem das Gericht seine Plätze eingenommen hat, eröffnet der Vorsitzende die Sitzung.
Wenn der Richter Ihren Fall aufruft, stehen Sie auf und stellen Sie sich an die Stelle, die er Ihnen nennt.
Wenn Sie einen Anwalt für Ihre Verteidigung zu Rate gezogen haben, dieser aber aus unerwarteten Gründen nicht anwesend sein kann, teilen Sie dies dem Vorsitzenden mit und bitten Sie darum, dass Ihr Fall auf einen späteren Zeitpunkt vertagt wird. Das Gericht kann Ihren Antrag ablehnen.
Sie lassen sich vertreten
Sie sind nicht verpflichtet, persönlich zu erscheinen. Vor dem Polizeigericht oder dem Korrektionalgericht können Sie sich von Ihrem Anwalt vertreten lassen.
Der Richter kann jedoch Ihr persönliches Erscheinen anordnen, wenn er der Meinung ist, dass Ihre Anwesenheit bei einer späteren Verhandlung erforderlich ist.