Die Urteilsverkündung folgt auf den Abschluss der Verhandlung, entweder sofort oder zu einem späteren Datum.
Vor der Verkündung können sich der oder die Richter eventuell beraten, ohne dass die Parteien oder die Staatsanwaltschaft anwesend sind.
Wenn das Urteil am Ende der Verhandlung nicht verkündet wird, teilt der Richter Ihnen den Termin dafür mit. Es ist wichtig, dass Sie oder Ihr Anwalt das Urteil an diesem Tag zur Kenntnis nehmen, weil die Frist für die Einlegung einer Berufung am Tag der Urteilsverkündung beginnt.
Wenn Sie mit dem Urteil nicht einverstanden sind, können Sie Berufung einlegen. Wenn Sie in Abwesenheit verurteilt werden, können Sie Berufung einlegen oder Einspruch erheben.