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Da Sie sich in einem Gerichtsverfahren befinden, haben Sie die rechtliche Möglichkeit, kostenlos eine Vermittlung in Anspruch zu nehmen.

Bei einer Vermittlung treten Täter und Opfer mit Hilfe einer neutralen Person (des Mediators) in einen Dialog über die Fakten, den Kontext, die Tragweite und die Folgen der Straftat.
Eine Vermittlung ist nicht Pflicht. Sie ersetzt nicht das Gerichtsverfahren und verzögert es auch nicht. Die Vermittlung ist vertraulich. Der Richter wird nur dann darüber informiert, wenn beide Parteien dies beschließen.

Für weitere Informationen können Sie sich an einen zugelassenen Vermittlungsdienst www.mediante.be für Französisch- oder www.moderator.be Niederländischsprachige, an ein Justizhaus oder an Ihren Anwalt wenden.