Die Staatsanwaltschaft kann Zeugen zu einer Befragung laden. Ihre Namen werden in der Ladung genannt.
Auch Sie können Zeugen hinzuziehen. Zu diesem Zweck können Sie:
- an die Staatsanwaltschaft schreiben und sie darum ersuchen, deine Zeugen ebenfalls vorzuladen
- die Zeugen ohne weitere Formalitäten bitten, bei der Befragung anwesend zu sein
Wenn die Staatsanwaltschaft sich weigert, Ihre Zeugen vorzuladen, oder wenn sich die Zeugen weigern, freiwillig zu erscheinen, können Sie sie auf Ihre Kosten durch einen Gerichtsvollzieher vorladen lassen.
Die vorgeladenen Zeugen sind verpflichtet, zu erscheinen.