Entschädigungen für den Zeugen

Als Zeuge haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung für das Erscheinen vor Gericht (Festbetrag) und eine Entschädigung pro gefahrenem Kilometer (Fahrtkostenentschädigung). Sie können diese Entschädigungen bei der Gerichtskanzlei erhalten.

Bescheinigung für Ihren Arbeitgeber

Beim Greffier können Sie auch eine Anwesenheitsbescheinigung für Ihren Arbeitgeber beantragen.