Wenn Ihre Aussage für die Ermittlungen nützlich ist, kann man Sie bitten, vor der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Untersuchungsrichter oder später vor Gericht auszusagen. In diesem Fall werden Sie aufgefordert, sich bei der Polizeidienststelle zu melden, oder Sie erhalten eine offizielle Ladung, in der Sie aufgefordert werden, vor dem Untersuchungsrichter oder dem Gericht auszusagen. Die Ladung ist entweder ein Gerichtsbrief (spezielles Einschreiben, das von der Gerichtskanzlei verschickt wird) oder eine Ladung (Gerichtsvollzieherurkunde). Darin wird angegeben, wann und wo Sie sich zur Zeugenaussage einfinden müssen.