Bei vielen Fällen wird während des Verfahrens nur Ihre schriftliche Zeugenaussage verwendet. Es kann aber vorkommen, dass der Richter Ihre mündliche Zeugenaussage für die Wahrheitsfindung für notwendig hält.

Was müssen Sie tun?

Wenn Sie vor Gericht aussagen wollen, bringen Sie Ihre Vorladung und Ihren Personalausweis mit. Am Empfang können Sie nach der Nummer des Saals fragen, in dem die Anhörung stattfindet. Sie warten in einem Raum außerhalb des Gerichtssaals, bis Sie an der Reihe sind. Die Zeugen werden einzeln aufgerufen, um zu verhindern, dass sie von den Aussagen der anderen beeinflusst werden. Nach Ihrer Aussage können Sie den Gerichtssaal verlassen. Sie können auch dort bleiben, um den weiteren Verlauf des Prozesses zu verfolgen.

Eidesleistung

Bevor Sie eine Aussage machen, leisten Sie einen Eid. Sie schwören, die ganze Wahrheit und nichts als die Wahrheit zu sagen. Kinder unter 15 Jahren leisten keinen Eid. Eine Person unter Eid, die nicht die Wahrheit sagt, macht eine Falschaussage. Dabei handelt es sich um eine schwere Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe bestraft werden kann.

Du bist minderjährig

Wenn du als Minderjähriger Zeuge einer Straftat gegen die körperliche Unversehrtheit einer Person bist (Sexualdelikt, Misshandlung ...) und deine Anhörung aufgezeichnet wurde, kann das Gericht trotzdem der Ansicht sein, dass deine Anwesenheit im Prozess für die Wahrheitsfindung notwendig ist. In diesem Fall kann es sein, dass du per Videokonferenz aussagen musst, damit du nicht mit dem Verdächtigen konfrontiert wirst. Diese Methode kann auch beim Assisenhof eingesetzt werden.

Beim Assisenhof

Beim Assisenhof, der über die schwersten Verbrechen entscheidet, laden die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung immer Zeugen vor. Als Zeuge müssen Sie die Fragen mündlich beantworten. Dadurch erfährt das Gericht mehr über das, was Sie persönlich gesehen oder gehört haben. Alle Fragen müssen durch den Vorsitzenden des Assisenhofs gestellt werden. Nur der Vorsitzende kann sich direkt an die Zeugen wenden. Die Anhörungen sind öffentlich, außer in Ausnahmefällen.