Als Opfer einer vorsätzlichen Gewalttat, als Eltern, Angehörige, Verwandte einer vermissten Person oder eines minderjährigen Opfers können Sie sich an die Kommission für finanzielle Hilfe für Opfer vorsätzlicher Gewalttaten und Gelegenheitsrettern wenden. Auch wenn der Täter unbekannt bleibt oder für unzurechnungsfähig erklärt wurde, können Sie versuchen eine finanzielle Hilfe bei der Kommission zu erhalten.

Die Kommission kann eine Beihilfe leisten, aber garantiert keine vollständige Schadensvergütung.

In Folge der Ereignisse vom 22. März 2016 besteht in gewissen Fällen die Möglichkeit eine finanzielle Hilfe anzufragen.

Auch wenn sie kein Belgier sind, können Sie eine Anfrage an diesen Fond stellen. Die Kommission kann eine finanzielle Hilfe verleihen an alle Opfer einer Straftat die in Belgien begangen wurde.

Lesen Sie die hier unten zugänglichen Informationen aufmerksam durch.

Sie können ein Formular ausfüllen und es per Einschreibebrief an folgende Adresse senden:

Kommission für finanzielle Hilfe zugunsten von Opfern vorsätzlicher Gewalttaten und von Gelegenheitsrettern

C/O FÖD Justiz
Boulevard de Waterloo, 115
1000   Brüssel

Kontaktperson

M. Olivier Lauwers
Attaché
Rue Evers 2-8
1000 Brüssel
terrorvictims@just.fgov.be
GSM : 0471 123 124

Opferbetreuung

Bei Fragen zum Gerichtsverfahren oder zum Auftreten als Zivilpartei können Opfer sich an die Opferbetreuung wenden.
Auf der Internetseite finden Sie die Kontaktdaten der Opferbetreuung in Ihrem Gerichtsbezirk.

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