e-Deposit
für Bürger, Unternehmen und Rechtsanwälte

Bürger, Unternehmen und Rechtsanwälte reichen Dokumente für Vorverfahren (Anträge), Akten, Schriftsätze und Begleitschreiben an ein Gericht über das Webportal e-Deposit.

Rechtsanwälte können sich auch über DPA-Depositregistrieren. Mit dieser Anwendung hinterlegen sie ihre Dokumente in e-Deposit/inbox-inventaire.

Download über E-Deposit

  1. Melden Sie sich mit Ihrer eID an.
  2. Laden Sie Ihre Dokumente hoch.
  3. Sie erhalten sofort eine Empfangsbestätigung.

Bitte beachten Sie: Zahlungsbelege werden nur angenommen und bearbeitet, wenn Sie einen Nachweis über die vorherige Zahlung des Beitrags an den Fonds für weiterführenden juristischen Beistand beifügen. Tätigen Sie zuerst die Zahlung (24 Euro) über die spezielle Kontonummer des Gerichtshofes bzw. des Gerichts.

Gerichte, bei denen Bürger, Unternehmen und Rechtsanwälte digitale Dokumente über das Webportal e-Deposit einreichen können

  • Berufungsgerichte und Arbeitsgerichte
  • Handelsgerichte
  • Friedensgerichte
  • Zivile Polizeigerichte
  • Erstinstanzliche Zivil- und Familiengerichte
  • Arbeitsgerichte

Derzeit ist es nicht möglich, e-Deposit für alle Gerichte zu nutzen. Im Laufe des Jahres 2023 soll dies jedoch für die erstinstanzlichen Gerichte (Strafsachen), die Polizeigerichte (vor dem Strafverfahren), die Jugendgerichte, die Strafvollstreckungsgerichte und die Gerichtskanzlei für Ermittlungsverfahren der Fall sein.

Haben Sie Fragen?

  • e-Deposit
    • edeposit_helpdesk@just.fgov.be
      Verwenden Sie diese E-Mail-Adresse nur, wenn Sie technische Probleme mit der Anwendung e-Deposit haben.
      Bei Fragen zum Inhalt Ihrer Akte wenden Sie sich an das zuständige Gericht.
  • DPA-Deposit
    • 02 552 88 22 (FR)
    • 02 552 70 30 (NL)
    • support@dp-a.be
      Diese Telefonnummern sowie diese E-Mail-Adresse sollten nur verwendet werden, wenn Sie Fragen haben oder technische Probleme mit der Anwendung DPA-Deposit melden möchten.
      Bei Fragen zum Inhalt Ihrer Akte wenden Sie sich bitte an das zuständige Gericht.